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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen


1. Geltungsbereich

Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der GKE-GmbH, kurz GKE genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern schriftlich, und von GKE durch einen berechtigten Mitarbeiter unterzeichnet, nichts anderes vereinbart wurde.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Exportbestimmungen

Angebote und Preisliste von GKE sind freibleibend und unverbindlich, sofern GKE keine spezielle Bindungsfrist mitteilt. Informationen in Veröffentlichungen, Broschüren oder Datenblättern sind Beschreibungen, über deren Inhalt kein Garantieanspruch geltend gemacht werden kann. Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Waren liegt beim Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Kompatibilität mit Waren des Käufers ist der Käufer selbst verantwortlich. Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren sind zulässig, sofern keine wesentliche Funktionsänderung eintritt, die dem Käufer nicht zumutbar ist. Sowohl Aufträge als auch zusätzliche Vereinbarungen werden erst mit der Auftragsbestätigung oder Lieferung von GKE rechtswirksam. Deutsche Käufer verpflichten sich, die Exportkontrollbestimmungen des Bundesamtes für Wirtschaft einzuhalten und entsprechende Ausfuhrgenehmigungen einzuholen. Die Ausfuhr in nicht genehmigte Drittländer ist unzulässig. Der Käufer verpflichtet sich bei Verstoß zum Schadenersatz gegenüber GKE.

3. Elektronische Datenverarbeitung

GKE verwendet eine elektronische Auftragsabwicklung. GKE behandelt Ihre Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die ausführliche GKE Datenschutzerklärung ist auf Anfrage erhältlich und jederzeit über diesen Link in aktueller Version verfügbar. Das betrifft alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon ob den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ausdrücklich zugestimmt wurde oder nicht. Diese Geschäftsbedingungen sind spätestens vom Zeitpunkt der Annahme des Produktes oder der Dienstleistung gültig. Mündliche Absprachen haben nur Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch einen zeichnungsberechtigten Mitarbeiter.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart ist, sind alle Preise Nettopreise, die in Euro fakturiert sind. Fracht, Verpackung, Versicherung und die gültige Mehrwertsteuer werden gesondert berechnet. Die Mehrwertsteuer wird dann nicht in Rechnung gestellt, wenn sich der Empfänger / Käufer im Ausland befindet und für EU-Empfänger eine gültige Mehrwertsteuer-Nummer bei der Bestellung angegeben wurde sowie eine Gelangensbestätigung oder dieser gleichgestellte Nachweise an uns zurückgeschickt wurde bzw. für Nicht-EU-Exportländer vom Exporteur oder der deutschen Zollbehörde eine Exportbescheinigung vorgelegt wird. Falls GKE keine Gelangensbestätigung bzw. keinen Exportnachweise erhält, so werden wir die jeweils gültige deutsche Umsatzsteuer auf ausgestellte Rechnungen nachfordern. Rechnungen von GKE sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich der Kunde nicht im Zahlungsverzug befindet. In diesem Falle sind sämtliche Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. GKE behält sich vor, bei Zahlungsverzögerung die Ausführung weiterer Aufträge zurückzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern. Außerhalb Deutschlands entstehende Kosten sowie Steuern, Gebühren, Zölle, Kosten der Abnahme und Ähnliches sind im Preis nicht enthalten. Sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers, die Überweisung hat für GKE gebührenfrei zu erfolgen. GKE ist berechtigt, bei Zahlungszielüberschreitung Mahngebühren sowie Zinsen von 4% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Käufer ist ohne schriftliche Zustimmung von GKE nicht berechtigt, Zurückbehaltungen oder Minderungen zur Aufrechnung von Mängelrügen oder Gegenansprüchen durchzuführen.

5. Lieferbedingungen, Verzug und Unausführbarkeit

Die Ware wird innerhalb einer Woche ohne Auftragsbestätigung, kurz AB genannt, mit den Bedingungen, die im Auftrag stehen, geliefert, sofern Auftrags- und Lieferbedingungen übereinstimmen. Wenn die Ware nicht innerhalb einer Woche lieferbar ist, oder die Bestellung mit der gültigen GKE-Preisliste oder dem Angebot nicht übereinstimmt, erhält der Käufer vorab eine AB. Wenn er der AB nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis für die Vertragsänderung entsprechend dem Inhalt der von GKE geschickten AB. GKE ist zu Teillieferungen berechtigt, ohne dass dies der Zustimmung des Käufers bedarf. Sofern kundenbezogene Produkte bei GKE hergestellt werden, kann sich die Produktions- und Liefermenge um ±10% ändern. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Termine und Lieferfristen unverbindlich. Die Angabe von Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch den Vorlieferanten und durch die rechtzeitige Information über kundenspezifische technische Informationen. Wenn sich Lieferfristen durch höhere Gewalt auch bei einem Vorlieferanten oder einem anderen durch ein vor Vertragsabschluss nicht bekanntes Problem verlängern, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat. Bei Lieferungen in das Ausland gelten ergänzend die INCOTERMS in der am Tag des Lieferbeginns geltenden Fassung. Schadensersatzansprüche durch nicht rechtzeitige Lieferungen von GKE sind ausgeschlossen. Ist die Erfüllung eines Auftrages durch höhere Gewalt unmöglich, kann GKE zurücktreten. GKE kann Lieferungen zurückbehalten, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

6. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt nach Anweisung des Käufers oder, wenn diese nicht vorliegt, nach Wahl von GKE auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Verlassen des GKE-Lagers geht die Gefahr, auch bei Annahmeverweigerung, auf den Käufer über.

7. Annahmeverzug und Rückgabe von Waren

Bei Annahmeverzug ist GKE berechtigt, die Waren auf Kosten des Käufers bei einer Spedition einzulagern. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab, belastet GKE 20% des Kaufpreises, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € oder die nachgewiesenen höheren Kosten, sofern es sich um Lagerware handelt. Speziell hergestellte Ware für Kunden kann nicht zurückgenommen werden. Rücksendungen von Waren können nur angenommen werden, wenn zuvor eine Rücksendenummer angefordert worden ist, die Ware unbeschädigt, vollständig und in ungeöffneter Originalverpackung vorliegt. Für Rücksendungen, deren Ursache GKE nicht zu vertreten hat, erhebt GKE eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Netto-Warenwerts, mind. jedoch 25,00 €. Der Gutschriftsbetrag wird in diesem Fall nicht ausgezahlt, sondern mit einem Folgeauftrag verrechnet. Die Rücknahme von biologischen Indikatoren ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegenüber dem Käufer (Vorbehaltsware), auch älterer oder erst nach Lieferung entstandener Verbindlichkeiten, Eigentum von GKE (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Ausschluss gilt auch für Verfügungen im Sale-and-lease-back-Verfahren. Verstößt der Kunde gegen die in diesem Abschnitt 6 geregelten Pflichten oder kommt er in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware und / oder die unmittelbare Besitzverschaffung hieran zu verlangen. Nach dieser Rücknahme sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist GKE berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch GKE gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet. Zieht der Kunde trotz Genehmigungsvorbehalt ohne unsere Genehmigung Forderungen ein, erfolgt dies treuhänderisch für uns. Wir sind jederzeit berechtigt, aus diesem Treuhandverhältnis unverzügliche Rechnungslegung und sofortige Auszahlung der eingezogenen Beträge zu verlangen. Sämtliche Sicherheiten nach diesem Abschnitt 6 erstrecken sich auch auf den Fall, dass ein lnsolvenzverwalter nach § 103 InsO die Durchführung des Vertrags wählt. Sie sichern dann unsere sämtlichen, auch die aus der Erfüllungswahl neu entstandenen Forderungen gegenüber der Insolvenzmasse.

9. Gewährleistung und Haftung

GKE gewährleistet, dass die Ware frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt nach Zugang der Lieferung. Die Gewährleistung ist nicht abtretbar. Wir erteilen keine Garantien im Rechtssinn. Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Transport oder Fremdeingriffe entstanden sind, entfällt die Gewährleistung. Falschlieferungen, Mengenfehler und erkennbare Mängel oder später erkannte Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Erkennbarkeit schriftlich bei GKE anzuzeigen, ansonsten entfällt die Gewährleistung. Unterlässt der Kunde vor der Aufnahme seiner Produktion eigene Prüfungen oder Versuche zur Geeignetheit von GKE-Produkten, haften wir nicht, soweit ein Mangel bei Durchführung solcher Prüfung vor Aufnahme des Produktivbetriebs festgestellt worden wäre. GKE kann die Gewährleistung durch Reparatur oder Austausch erfüllen oder durch Dritte erfüllen lassen. Dazu hat der Käufer die Ware frei Haus an einen von GKE benannten Bestimmungsort in Originalverpackung innerhalb von 10 Tagen zu schicken, sonst erlischt der Anspruch. Der Käufer weist durch Kopien der Rechnung den Garantieanspruch nach und gibt eine detaillierte schriftliche Fehlerbeschreibung zu den Versandpapieren. GKE liefert die Ware repariert oder kostenlosen Ersatz frei Haus zurück. Schlagen Nachbesserungen nach einem angemessenen Zeitraum fehl, kann der Käufer eine Reduzierung des Preises oder eine Aufhebung des Kaufvertrages verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden, auch Dritten gegenüber, sind ausgeschlossen. Falls nach Begutachtung der zurückgesandten Ware kein Fehler vorliegt, ist GKE berechtigt, eine angemessene Testpauschale und die Frachtkosten zu erheben. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben.

10. Ethische Grundsätze und Umweltpolitik

GKE verfolgt konsequent eine nachhaltige Umweltpolitik und hält sich an definierte ethische Grundsätze, die wir auch von unseren Kunden und Lieferanten erwarten. Details hierzu finden Sie hier.

11. Erfüllungsort, Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und allg. Bedingungen

Für diese AGB und alle anderen Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und GKE gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung anderer Rechtsnormen, z.B. Internationales Handelsrecht, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen des Käufers ist der Firmensitz von GKE. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Firmensitz von GKE mit Amtsgericht bzw. Landgericht Wiesbaden. GKE kann auch am Standort des Käufers klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Diese werden dann durch solche Bestimmungen ersetzt, die dem Inhalt der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommen.

Stand: 23.09.2019